Gute Nachrichten für Unternehmen.
Durch den Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom 01.03.2021 wurde für Betriebe der Weg zur Photovoltaikanlage und E-KFZ Ladestationen erleichtert.
Dieser sagt aus, dass unter einfach vermeidbaren Umständen keine Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht vorliegt.
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