Unternehmer aufgepasst – Umrüstung auf LED lohnt sich
Laut EU-Verordnung tritt per 01.09.2023 das Verbot zum Inverkehrbringen der Leuchtmittel „Leuchtstoffröhre T8“ in Kraft – bis dahin ist es ratsam, auf LED umgestiegen zu sein.
Bereits jetzt verringern sich Fördermöglichkeiten zur LED-Umrüstung.
Mit dem Verbot von konventionellen Leuchtstoffröhren der Baugruppe T8 droht der Wegfall der Förderungen zur Umstellung auf energiesparende Beleuchtungen.
Fordern Sie noch heute ein Angebot zur LED-Umrüstung bei uns an und sichern Sie sich somit noch wertvolle Förderungen.
KPC fördert Betriebe: (Stand 27.10.2021 – ohne Gewähr)
Innenbereich mit weniger als 20 kW Anschlussleistung mit bis zu € 600/kW (max. 30%)
Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW mit bis zu € 500/kW (max. 30%)