Investitionsförderung –
Neues zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher jetzt bald wieder möglich.
Anwendbar ist diese Förderung für:
- PV-Neuanlagen/Erweiterungen bis zu 1.000 kWp
- Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) – an Leistung der PV-Anlage gekoppelt
Laut entsprechendem Verordnungsentwurf (bis 24.02.22 in Begutachtung) soll mit März der 1. Fördercall 2022 via Investitionszuschuss starten.
Übersicht des Investitionszuschusses:
- Der Investitionszuschuss für PV-Anlagen variiert mit der Anlagengröße.
- bis 10kWp fixer Fördersatz, first come – first serve
- ab 10 kWp (Kat. B-D) max. Fördersatz (kann vom Antragsteller unterboten werden um unter den Antragstellern weiter vorne gereiht zu werden)
- Investitionszuschüsse für Stromspeicher sind fixiert vorgegeben, die Mindestgröße des Speichers richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage.
- Stromspeicher werden nur gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlagenförderung beantragt wird oder die PV-Anlage erweitert wird.
Vorläufige Fördersätze/Budget laut Entwurf:
- Kategorie A (<10kWp): 285 €/kWp – Budget: 10 Mio. Euro pro Fördercall
- Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 230 €/kWp (maximal) – Budget: 10 Mio. Euro pro Fördercall
- Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): 175 €/kWp (maximal) – Budget: 10 Mio. Euro pro Fördercall
- Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWp): 150 €/kWp (maximal) – Budget: 10 Mio. Euro pro Fördercall
- Speicher: 200 €/kWh (in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage)
Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Antragstellung vor Projektstart erforderlich.
- Stellung eines Förderantrags (in den Kategorien B bis D ist bei der Antragstellung der Förderbedarf je kWp eigenständig anzugeben; dabei ist der max. Förderbetrag vorgegeben).
- Prüfung der Anträge und Reihung nach Förderbedarf durch die EAG-Abwicklungsstelle.
- Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage unter Beachtung der Fristen zur Inbetriebnahme
- bis 100kWp – 6 Monate
- über 100kWp – 12 Monate
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage und Prüfung der Endabrechnung.
Weitere Informationen:
PV-Austria
Verordnungsentwurf